Prozessbericht vom 23. Verhandlungstag am 15. September 2014

Nachdem in dem Verhandlungsmarathon im Frühling vor allem ermittelnde Beamte der Soko-Schlepperei und Dolmetscher*innen einvernommen wurden, die größtenteils entlastend waren, werden seit Anfang September die Angeklagten wieder detaillierter zu den Geschehnissen befragt.
Die Richterin scheint sich jetzt dazu entschlossen zu haben, die Anklagepunkte der Reihe nach durchzugehen. Nach der modifizierten Anklageschrift gibt es ca. 40 Anklagepunkte, die alphabetisch gegliedert sind und heute wurden die Punkte H und I vernommen.

Es geht um Geschehnisse, die über ein Jahr vergangen sind (heute ging es um den 31.05.13 und Anfang Juni 2013), es werden Telefongespräche von den jeweiligen Tagen vorgespielt, die Angeklagten werden dazu befragt, die Übersetzung teilweise wieder von den Gerichtsdolmetschern geprüft…
Es sind nicht immer die polizeilich zugeordneten Personen, die am Telefon sprechen. Der Inhalt der Telefongespräche klingt belanglos. Es geht darum, ob ein Angeklagter nach Ungarn gefahren ist, ob Tickets für andere Personen gekauft wurden, ob jemand zu einer Mitfahrgelegenheit begleitet wurde. Und es geht immer wieder darum, ob die Angeklagten Geld bekommen haben, dies verneinten die Angeklagten einheitlich. Es ging also wiederum um Hilfeleistungen, die unentgeltlich waren, Hilfeleistungen, die unter anderen Bedingungen selbstverständlich sind.
So einer der Angeklagten: „Ich habe geholfen, weil ich englisch spreche und der andere nicht“ oder „ich habe jemanden geholfen auszureisen, weil er ausreisen musste“ (2 mal negativer Asylantrag). Auf Nachfrage des Anwalts: „Also haben Sie der Republik Österreich geholfen?“ Angeklagter: „Ja.“ Auch die Erklärungen für diverse Geldbeträge die angesprochen werden sind plausibel, es wurde Essen oder Tickets gekauft.
Einer der Angeklagten berichtete, dass zu einem Zeitpunkt, an dem vermehrt Abschiebungen von Personen aus dem Refugee-Protest stattfanden, viele von ihnen Österreich verlassen wollten. Doch nur weil vermehrt Personen ausreisen wollten, könne man nicht darauf schließen, dass er ihnen geholfen habe.