CHRONOLOGIE

Im Herbst 2012 wehrten sich europaweit verstärkt Geflüchtete, Non-Citizens und Asylwerber*innen gegen die europäische Migrations- und Asylpolitik. Sie organisierten politische Streiks in Asyllagern, schlossen sich auf Protestcamps in Städten zusammen und forderten auf unzähligen Demonstrationen und Protestmärschen eine Veränderung der Migrationspolitik. In Wien organisierte etwa zeitgleich eine Gruppe somalischer Geflüchteter Proteste vor dem österreichischem Parlament, um auf die schwierige Situation von Asylweber*innen und Migrant*innen in Österreich aufmerksam zu machen. Aus der Vernetzung verschiedener Protestaktionen entstand das „Refugee Camp“ im Sigmund-Freud-Park – Startpunkt dieser kurzen Chronologie der Geschehnisse im Vorfeld der Anklage.

24. November 2012: Protestmarsch von Refugees und solidarischen Menschen vom Erstaufnahmezentrum Traiskirchen nach Wien, Aufbau und Einzug in das Refugee-Protest-Camp im Sigmund-Freud-Park in Wien. Hier geht es zur Timeline und zum Blog des Refugee-Camps Vienna

01. Jänner 2013: Zwei neue Sonderkommissionen, die sich mit Ermittlungen rund um „Schlepperei“ befassen, beginnen ihre Arbeit unter der Leitung des Bundeskriminalamtes

28. Juli 2013: Zehn der mittlerweile im Servitenkloster lebenden Aktivisten des Refugee-Protestcamps werden im Rahmen der ihnen auferlegten täglichen Meldepflicht bei der Polizei festgenommen

29. Juli 2013: Acht Aktivisten werden trotz der ihnen dort drohenden Gefahren nach Pakistan abgeschoben. Die Proteste gegen die Abschiebungen werden medial breit rezipiert

30./31. Juli 2013: Mehrere Personen werden unter dem Vorwurf der „Schlepperei“ festgenommen, einige von ihnen Aktivisten des Refugee-Camps. Ihre monatelange Untersuchungshaft beginnt. Die Inhaftierten dürfen nur unter permanenter Überwachung besucht werden

31. Juli 2013: Hausdurchsuchungen im Servitenkloster und in privaten Wohnungen

03. August 2013: Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) behauptet im Interview mit der Tageszeitung „Kurier“: „Wir wissen, dass es sich hier um einen Schlepper-Ring handelt, der auf die brutalste Art und Weise vorgeht. (…) Sie haben äußerst unmenschlich agiert. Wenn es etwa Probleme mit schwangeren Frauen auf der Schlepper-Route gab, dann wurden diese Frauen hilflos auf der Route zurückgelassen.“ Die Aussagen stellen sich später als falsch heraus und werden von der Staatsanwaltschaft widerlegt

Dezember 2013: Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt legt die Anklageschrift gegen acht Personen vor. Ihnen wird darin vorgeworfen, Mitglieder einer „kriminellen Organisation“ zu sein, die „organisierte Schleppungen“ durchgeführt habe. Ein Angeklagter erhebt Einspruch gegen die Anklageschrift, sie ist vorerst nicht rechtskräftig

10. Dezember 2013: Alexia Stuefer, zum damaligen Zeitpunkt eine der Anwält_innen im „Schlepperei“-Prozess, kritisiert die Anklage: “Die Anklageschrift stützt sich zur Gänze auf den polizeilichen Abschlussbericht vom 28. Oktober 2013, der in wesentlichen Teilen auf hypothetischen Annahmen ohne jegliches Tatsachensubstrat basiert.“ Und: „Als Beweismittel für die Existenz und Wirkungsweise der angeblichen kriminellen Vereinigung hat die Kriminalpolizei einfach Passagen aus Wikipedia in den Abschlussbericht kopiert.” Außerdem übt Stuefer Kritik an den Haftbedingungen: “Die Staatsanwaltschaft und das Gericht lassen die Inhaftierten seit mehr als vier Monaten selbst dann überwachen, wenn sie Besuch von ihren nächsten Bezugspersonen erhalten. Diese Eingriffe widersprechen nicht nur der Strafprozessordnung, sondern stellen eine eklatante Verletzung des Grundrechts auf Privat- und Familienleben dar.”

Dezember 2013: Die permanente Überwachung bei Besuchen in der Untersuchungshaft und somit auch der Zwang, mit Besucher_innen stets auf Deutsch oder Englisch (jenen Sprachen die vom Überwachungspersonal verstanden werden) zu sprechen, wird aufgehoben

Jänner/Februar 2014: Zwei Personen werden nach mehrmaligen Anträgen auf Haftentlassung vorerst aus der Untersuchungshaft entlassen. Die Ablehnung ihrer Entlassung wurde zuvor uA damit begründet, dass sie keine dafür ausreichenden „soziale Bindungen“ in Österreich hätten bzw. „nicht gut genug integriert“ seien

29. Jänner 2014: Das Oberlandesgericht Wien bestätigt die Anklageschrift. Sie wird somit rechtskräftig

17. März 2014: Prozessbeginn in Wiener Neustadt.

27. März 2014 : Der Prozess wird aufgrund von Mängel in den Akten vertagt. Jene sechs Angeklagte, die sich noch in Untersuchungshaft befanden, wurden freigelassen.

6. Mai 2014 : Nach mehr als einem Monat Pause geht der Prozess weiter.

4. Dezember 2014 : Der Prozess wird in erster Instanz mit einem Freispruch und sieben Schuldsprüchen beendet. Die Schuldsprüche lauten zwischen 7 und 22 Monaten Haftstrafe, mit unbedingten Anteilen zwischen einem und sieben Monaten.