Die Sonderkommissionen SOKO Nord und Süd

Die SOKO Süd und Nord wurden im Jänner 2013 eingeführt. Davor gab es nur die SOKO Ost und die von Innenministerin Mikl-Leitner und dem niederösterreischischem Landeshauptmann Pröll 2011 eingeführte “Taskforce Traiskirchen”, die mittlerweile in die SOKO Nord eingegliedert worden ist. Die SOKO Nord hat ihren Sitz noch immer in Traiskirchen, die SOKO Süd hat ihren Sitz in Eisenstadt. Organisatorisch angesiedelt sind sie bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich bzw. Burgenland. Als Grund für die Einführung wurde unter anderem genannt¹, dass sich aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen der SOKO Ost die Routen der “Schlepper” so verändert haben, dass neue SOKOs zur Kontrolle dieser neuen „Schlepperrouten“ gebraucht werden. Die SOKO Nord soll vor allem die Route aus Tschetschenien, Russland, Polen, der Ukraine und der Slowakei abdecken, während der Schwerpunkt der SOKO Süd mögliche Wege über die Türkei, Griechenland, Rumänien, Bulgarien, Serbien und Ungarn sind.

Sowohl SOKO Nord als auch Süd bestehen aus zwölf “Exekutivbeamt_innen”: Jeweils sechs Personen werden vom burgenländischen bzw. niederösterreichischen Landeskriminalamt (LKA) bestellt, zwei vom LKA Wien, je eine_r vom Bundeskriminalamt (BKA) und der Rest setzt sich aus Polizist_innen aus den Bundesländern zusammen. Die zwölfte Person kommt jeweils vom so gennanten “Operativen Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen”. Zusätzlich soll die SOKO Süd noch mit zwei Beamten aus Ungarn verstärkt werden (Stand: Dezember 2012). Die Führung für beide SOKOS obliegt dem BKA.

Dieses “Operative Zentrum für Ausgleichsmaßnahmen” wurde im August 2011 in Wiener Neustadt eingerichtet. In einer Presseaussendung zur Eröffnung heißt es: “Die dort stationierten Beamtinnen und Beamten koordinieren, erfassen und analysieren Daten und Fahndungsmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration, der Schlepperei, des illegalen Suchtgiftschmuggels und Waffenhandels sowie der Kfz-Verschiebung und der Dokumentenfälschung in Österreich“². Das Bundesministerium für Inneres spricht vom operativen Zentrum als „Herzstück der neuen Dienststelle […], in dem kriminalistische und migrationsspezifische Daten erfasst und analysiert werden. Basierend darauf werden österreichweit zielgerichtete Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, wie etwa zur Bekämpfung der illegalen Migration und der Schlepperei.”

“Da ist mir wohl ein Lapsus passiert.“³

Im aktuellen Fall wurden die Ermittlungen laut Polizeibeamten am 10.03.2013 unter dem Namen YUNAN 1 und 2 eingeleitet. Ganz generell taten die Polizeiermittler, die als Zeugen vor Gericht geladen waren, den ganzen Prozess über so, als wäre keiner von ihnen für irgendetwas verantwortlich oder wisse über die eigene Arbeit, geschweige denn die der Kollegen, bescheid. Dolmetscher_innen verwiesen auf andere Dolmetscher_innen, die wiederum auf Polizeibeamt_innen verwiesen, die wiederum anderen Polizeibeamt_innen das gefragte Wissen zuschrieben. Beide Ermittlungsverfahren liefen parallel, eines unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, eines bei der Staatsanwaltschaft Wien-Josefstadt. Warum die Verfahren lange Zeit parallel geführt wurden, obwohl die Überschneidungen zumindest einem Beamten zur Folge bekannt waren, ist bis jetzt nicht ganz klar. Zusammengeführt wurden sie jedenfalls erst im November 2013 auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft. Die Behörden arbeiteten auch international vernetzt, laut polizeilichen Zeugen gab es Zusammenarbeit mit deutschen, italienischen und ungarischen Behörden, wobei der Informationsaustausch über Europol-Datenbanken erfolgte. Auch die Datenbank FIMATHU wurde bei den Ermittlungen verwendet, die Erkenntnisse daraus wurden aber in den Akt „eingearbeitet“, welche Ergebnisse also genau aus dieser Datenbank stammen kann aus dem Akt nicht herausgelesen werden. Auch Berichte von Observationen wurden des öfteren als „interner Akt“ geführt und scheinen im Akt deshalb nicht auf bzw. ist des öfteren auch unklar, ob es überhaupt welche gibt. Zur Einführung in das ganze Aktenchaos gibt es eine lange schulaufsatzähnliche Einleitung zur Einführung in die Arbeitsweise von „Schleppern“. Einige Sätze finden sich in Wikipedia wieder, andere werden mit der eigenen „Berufserfahrung“ begründet. Manche Informationen werden angeblich aber auch aus den Einvernahmen bei Asylverfahren gewonnen.

„Im Park beginnt alles“⁴

Oftmals zeigten die Aussagen der Soko-Beamten auch ihre verzerrte und geradezu paranoid wirkende Einschätzung von Situationen. Treffen im Park oder das häufige Wechseln von Simkarten seien klare Anzeichen für konspirative Tätigkeiten, auch wenn die Observationen im Park nach ihren eigenen Aussagen in keinem Fall zu einem für die Ermittlungen relevanten Ergebnis geführt hatten. Einem Beamten zur Folge gäbe es beim Verfahren wegen „Schlepperei“ „immer eine gewisse Unschärfe bei gewissen Fakten“. Oft war es völlig unklar, warum eine Person in einem Anklagepunkt überhaupt aufscheint, „fernmündlicher Kontakt“ war in einem Fall das ausschlaggebende Beweismittel. Auch beim Begriff „Onkel“ klingelten bei einem Polizisten schon die Alarmglocken, möglicherweise sei damit ein Geldgeber gemeint, sagte er vor Gericht aus. Auch die dünne Beweislage sei nicht unbedingt entlastend, unter Umständen sei der Angeklagte ja „überall im Hintergrund dabei gewesen“. Im Gegensatz dazu schien es, als seien manche Soko-Beamte bei den Telefon-Übersetzungen nicht bloß im Hintergrund geblieben. Begriffe wie „Schleppungswillige“ seien in Absprache zwischen Dolmetscher_innen und Beamt_innen in den Akt gelangt, auch wenn lediglich von „Leuten“ die Rede war. Auch bestimmten die Polizist_innen welche Inhalte „schlepperrelevant“ sind. Eine treffende Definition davon wurde von einem Zeugen auch geliefert: „Wenn Leute kommen oder es um Personen geht, dann ist das immer schlepperrelevant.“ Die Zuordnung der Stimmen der Angeklagten war aber wieder im Verantwortungsbereich der Dolmetscher_innen, den ganzen Prozess über zeigten sich dabei immer wieder massive Fehler.

Während die beiden parallelen Ermittlungen Yunan 1 und 2 jeweils von Bezirksinspektor Rudolf Kranz und Gruppeninspektor Martin Unger geleitet wurden, war deren Vorgesetzter Chefinspektor Bernhard Korner. Ihr übergeordneter Chef, der fachliche Leiter war Oberst Gerald Tatzgern, Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schlepperkriminalität und des Menschenhandels im Bundeskriminalamt, das im Innenministerium angesiedelt ist.

In diesem Sinne sei dahingestellt, was für ein Lapsus wohl bei dem Interview der ehemaligen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner mit der Tageszeitung „Kurier“ am 3. August 2013 passiert ist.⁵

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¹ Polizei aktuell – Zeitung für die Exekutive. Ausgabe 135, S. 6
² http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110830_OTS0167/lh-proell-und-bm-mikl-leitner-eroeffneten-operatives-zentrum-fuer-ausgleichsmassnahmen-in-wiener-neustadt [Zugriff März 2013)
³ Rudolf Kranz, einer der Hauptermittler der SOKO Schlepperei, zum Vorhalt, dass er dieselben Handlungen in zwei unterschiedlichen Fakten angezeigt hat.
⁴ Diese Aussage wurde in einem Telefongespräch war der einzige „Beweis“ gegen einen der Angeklagten in einem Anklagepunkt.
⁵ Siehe dazu: Chronologie in dieser Broschüre.