Am 16. Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen, sie sind beide anwesend und werden einvernommen. Bevor die Einvernahmen beginnen gibt die Richterin Petra Harbich noch bekannt, dass sie einen Dolmetscher ausgewählt habe, der ausgewählte Telefonmitschnitte aus den Ermittlungen neu transkribieren und übersetzen soll. Dieser Dolmetscher wohnt in Innsbruck, insgesamt gibt es in Österreich nur fünf Personen, die gerichtlich beeidet für Punjabi übersetzen dürfen. Diesem Dolmetscher soll angeordnet werden, dass er bei der Übersetzung nicht zu interpretieren habe. Während der Verhandlung hat sich bereits vielfach herausgestellt, dass dies bei den Übersetzungen der SOKOs gängige Praxis war und ist.
Dann wird der erste Zeuge einvernommen. Er wird viel zu seiner Flucht befragt. Er soll bei Polizei-Einvernahmen von 2013 einen der Angeklagten belastet haben. Dies erweist sich im Gericht aber als nicht haltbar. Der Zeuge erkennt keinen der Angeklagten im Verhandlungssaal wieder, hat keinen von ihnen zuvor schon einmal gesehen. Richterin und Staatsanwältin befragen den Zeugen sehr eindringlich und weisen ihn immer wieder darauf hin, dass er vor Gericht die Wahrheit sagen muss, wessen sich der Zeuge sehr wohl bewusst ist. Richterin und Staatsanwältin sind sichtlich verwirrt, die Polizeiakten geben nicht dasselbe wieder, wie der Zeuge heute vor Gericht. Dabei gerät wieder einmal die unzureichende Übersetzungsarbeit bei Polizeieinvernahmen in den Fokus. Dem Zeugen wurden die Protokolle seiner Einvernahmen nie Rückübersetzt, bevor er sie unterzeichnet hat. Er kann also gar nicht beurteilen, ob das, was in den Protokollen steht überhaupt dem entspricht, was er gesagt hat. Außerdem steht in einem Polizeiprotokoll der Zeuge sei ohne Dolmetsch auf Englisch einvernommen worden. Der Zeuge gibt aber an nur ein paar Worte Englisch zu sprechen und kann sich nicht an so eine Einvernahme erinnern.
Als nächstes kommt eine Person zur Einvernahme dran, welche selbst in Zusammenhang mit den hier verhandelten Vorwürfen angeklagt ist und ein abgesondertes Verfahren hat. Es gibt eine Rechtsmittelbelehrung von der Richterin. Die Person sagt allerdings gleich zu Beginn, dass sie sich in dieser Sache nicht äußern will, weil eine Aussage gegebenenfalls negative Auswirkungen für die eigene Verhandlung haben könnte. Damit ist die Einvernahme beendet.
Danach werden noch zwei der Angeklagten kurz einvernommen. Sie werden gefragt, ob sie bei ihren bisherigen Angaben bleiben. Beide stehen zu ihren bisherigen Aussagen. Bei dieser Einvernahme zeigt sich erneut, dass die Verhandlung mit den Telefonüberwachungs-Protokollen der SOKOs nicht durchzuführen ist. Demnach werden von Richterin und Staatsanwältin an diesem Tag nur sehr pauschale Fragen gestellt.
Der Verhandlungstag wird bereits zur Mittagspause beendet.