Der Sommertermin startete damit, dass die Richterin die Zuhörer_innen auf etliche Dinge hinwies, die während der Verhandlung verboten seien: Kommentare abgeben, lachen, stören, Tonaufnahmen machen, Laptop-Kabel anstecken, essen… Einzelpersonen sowie ganze Gruppe würde die Richterin aus dem Saal verweisen, wenn sie sich nicht daran halten.
Am Vormittag wurden fünf Zeug_innen befragt. Zwei davon waren wegen eines Vorfalles geladen, der in diesem Verfahren mitverhandelt wird, aber mit der Anklage wegen §114 FPG „Schlepperei“ nichts zu tun hat. Zwei Zeug_innen waren von der Internetplattform mitfahrgelegenheit.at, ihre Einvernahmen dauerten jeweils nur einige Minuten. Die fünfte Zeugin hatte Kontakt zu manchen von den Angeklagten, sie hatte nie etwas für die Anklage Relevantes mitbekommen. Continue reading