Gleich zu Beginn wird die Staatsanwältin von der Richterin gebeten, ihre Modifikationen der Anklageschrift erneut zu erklären, da immer noch nicht klar ist, aus welchen Gründen diese Änderungen vorgenommen wurden.
Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass lediglich einige Anklagepunkte erneut zusammengefasst wurden und andere dafür wegfallen, es handle sich also um eine Präzisierung der Anklage. Durch die Ausdehnung einzelner Faktums auf größere Zeitbereiche sowie auf eine größere Anzahl unbekannter „Geschleppter“ und anderer schwammiger Formulierungen wird allerdings genau das Gegenteil bewirkt. Laut einem der Verteidiger wurden die einzelnen Indizien dem genauen Gesetzestext angepasst, um eine Verurteilung zu vereinfachen.
Nach einigem Hin und Her was die weitere Vorgehensweise im Verfahren bezüglich des Abspielens von Telefonüberwachungsprotokollen angeht, zieht sich der Senat zur Beratung zurück und anschließend wird mit der Einvernahme der Angeklagten begonnen.
Es solle möglichst knapp und wortwörtlich geantwortet, bzw. übersetzt werden. Insgesamt werden drei der acht Angeklagten (1., 3. und 5. Angeklagter) einvernommen, ihnen werden Aufnahmen ihrer überwachten Mobiltelefone vorgespielt und sie werden zum Inhalt dieser befragt. Es geht um Personen, denen die Angeklagten angeblich geholfen hätten, in andere europäische Länder zu reisen. Auch werden einzelne Gespräche den Gerichtsdolmetschern vorgespielt, welche sie anschließend übersetzen. Dabei stellte sich nicht nur einmal heraus, dass die Verschriftlichung dieser Gespräche durch die Polizei und die tatsächlich verwendeten Wörter nicht übereinstimmen (z.B. wurde anstatt „Personen“ im Original „Illegale“ im Polizeiakt verwendet).
An den nächsten Verhandlungstagen wird die einzelne Befragung der Angeklagten nach und nach weitergeführt. Einen konkreten „Fahrplan“ für die Verhandlung will die Richterin aber nicht angeben, es bleibt also weiterhin unklar, wie lange dieses Justizspektakel noch andauern wird.