Der 22. Verhandlungstag geht so weiter, wie der vorherige geendet hat. Die Richterin macht bei den Anklagepunkten weiter und gibt an, welche der überwachten Telefongespräche, laut Polizeiprotokollen, relevant sein sollen. Bei genauerer Betrachtung stellt sich dann heraus, dass die meisten davon nicht einmal mit viel Phantasie etwas mit den absurden Vorwürfen der SOKOs zu tun haben.
Einige Telefongespräche aus den Unmengen der Aufzeichnungen werden im Gerichtssaal vorgespielt. Dazwischen werden mehrere der Angeklagten (1., 2., 5., 6., und 7. Angeklagter) abwechselnd befragt: ob sie ihre Stimme, oder die Stimmen anderer erkennen und worüber bei den Telefonaten gesprochen wird. Bei zwei Telefongesprächen unterbricht die Richterin die Verhandlung und lässt sie von den anwesenden Dolmetschern erneut übersetzen.
Insgesamt wird deutlich, dass die ermittelnden SOKO-Beamten jedes Gespräch, in dem es um andere Personen, Geld, Reisen oder etwa Wegbeschreibungen geht, als belangreich für ihre Ermittlungen eingestuft haben und dabei einfach jeder besprochene Sachverhalt zum “schlepperrelevanten” Tatbestand umgedeutet wurde.
Nach Abhandlung eines Punktes der Anklage werden die darin beschuldigten Angeklagten gefragt, ob sie sich schuldig oder nicht schuldig bekennen.
Der Erstangeklagte sagt, dass er zu seinen Fehlern steht. Und seine Fehler seien gewesen, dass er Leuten geholfen hat und solange er noch in Europa ist werde er das wohl nicht mehr tun. Ob er etwas dafür bekommen hat? Das sei ganz klar, acht Monate Untersuchungshaft und eine monatelange Gerichtsverhandlung.
Am 08. September 2014 wurde begonnen alle Anklagepunkte und die dabei angeführten Telefongespräche aus der Überwachung der SOKOs erneut zu verhandeln. Insgesamt wurden nur zwei der insgesamt fast 50 Anklagepunkte an diesem Tag durchgenommen. Damit steht in Aussicht, dass dieser Prozess noch lange weitergehen wird.