Heute wurde mit den Anklagepunkten T, U, V und Z weitergemacht, weil ein Angeklagter von Anklagepunkt S nicht anwesend war. Wie die letzten Tage wurden Telefonmitschnitte teilweise vorgespielt, teilweise Protokolle verlesen und die Angeklagten dazu befragt.
Was hier heute wieder einmal verhandelt wurde, waren Gespräche, in denen Auskünfte und Ratschläge gegeben werden, Telefonnummern von Mitfahrgelegenheiten weitergegeben werden, sich Personen erkundigen, wie es Bekannten oder Verwandten geht – so what!?
Einer der Angeklagten hat am Anfang gesagt, dass er nicht mehr vor Gericht aussagen wird. In einem kurzen Statement begründete er das damit, dass er schon am Anfang gesagt hatte, dass er einigen Leuten geholfen, dafür allerdings nichts bekommen habe. Trotzdem wurden ihm daraufhin von der Richterin und der Staatsanwältin Fragen gestellt, die er dann teilweise doch kurz beantwortete.
Hauptsächlich wurde heute der Fünftangeklagte befragt.
Auffällig war, dass Telefongespräche teilweise als Beweise für mehrere Anklagepunkte herangezogen wurden. Auch dass die Ausreise von einer bestimmten Person zu mehreren Anklagepunkten gemacht wurde, zeigt wie aufgeblasen die Anklageschrift ist.
Ein Faktum, das heute verhandelt wurde, basiert auf so genannte „Indizien“ der Polizei. Dazu erinnerte ein Verteidiger, dass sogar der Chefermittler der Polizei, Martin Unger, zugab, bei „Indizien“ handelt es sich (im Gegensatz zu „Fakten“) um Telefongespräche, die selbst die Polizei keiner konkreten „Förderungshandlung“ zuordnen konnte. Der Verteidiger merkte an: „Ich verstehe deswegen nicht, warum es dazu überhaupt einen Anklagepunkt gibt.“ Tatsächlich stellte es sich im Laufe der Befragung heraus, dass sich die Gespräche um Arbeitsvermittlung als Zeitungskolporteur drehten.
Die Fragen, die gestellt werden, sind immer ähnlich: Ob der Angeklagte bei einem Grenzübertritt geholfen hat und wenn ja, ob und welche Zuwendungen er dafür erhalten hat; welchen Aufenthaltsstatus die betreffende Person hatte; in welchem Verhältnis sie zu den Personen standen (Verwandte, Personen aus demselben Dorf…)
Die Frage, ob Angeklagte für die Hilfe etwas bekommen hätten, wurde immer verneint – manchmal haben sie sogar selber draufgezahlt, Geld hergeborgt, Kleidung oder Essen spendiert – geholfen eben.
Beim x-ten Mal:
Die Staatsanwältin: „Hätten Sie etwas dafür bekommen sollen, dass sie für ihn eine Mitfahrgelegenheit organisiert haben?“
Fünftangeklagter: „Nur Liebe.“
Am Ende wies die Richterin einen der Angeklagten, der manchmal zu spät zur Verhandlung erschienen ist, darauf hin, dass sie sich etwas überlegen müsse, wenn sich das nicht ändere…