vom 3. Februar 2014
noch immer kein Gerichtstermin in Aussicht
Nach 6 Monaten Untersuchungshaft wurde einer der unter dem Vorwurf der Schlepperei Festgenommenen letzten Dienstag überraschend enhaftet. Das Oberlandesgericht reagierte damit auf in zweiter Instanz auf einen Antrag auf Enthaftung, den die Verteidigung schon im Sommer gestellt hatte. Das OLG gab damit zu, dass die Dauer und die Bedingungen der Haft ungerechtfertigt sind. Zudem teilte es die Einschätzung der ersten Instanz, dass “keine soziale Bindung in Österreich” vorliege, offensichtlich nicht.
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