Refugee-Aktivisten seit über drei Monaten in Untersuchungshaft

OTS vom 14. November 2013
Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20131114_OTS0032/refugee-aktivisten-seit-ueber-drei-monaten-in-untersuchungshaft
 
Noch kein Verhandlungstermin in Aussicht

Schon seit über drei Monanten sitzen die festgenommenen
Refugee-Aktivisten, die Ende Juli wegem dem Vorwurf der Schlepperei
festgenommen wurden, in Untersuchungshaft. Bisher gibt es weder
Informationen über die weitere Haftdauer noch Aussicht auf einen
möglichen Prozesstermin. Für zwei der Inhaftierten wurde die U-Haft
bereits bis Ende Dezember verlängert, für drei andere steht diesen
Freitag die nächste Haftprüfung an. Es ist gut möglich, dass die
gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten ausgereizt wird.

Daran ändert auch die neue Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft Wiener
Neustadt für den gesamten Fall vorerst nichts. Gleichzeitig wird der
Kontakt der Inhaftierten zu ihrem sozialen Umfeld stark
eingeschränkt. So durften die meisten von ihnen bisher nicht einmal
ihre eigene Familie anrufen. Besuche finden nur mit Überwachung
statt; Auflagen bezüglich der Sprache erschweren die Kommunikation
zusätzlich (Es wurde Personen vorgeschrieben, sich auf Deutsch zu
unterhalten, obwohl weder der Besucher noch der Inhaftierte gut
Deutsch sprechen). Durch den Transfer der bisher in der JA Josefstadt
Inhaftierten in die JA Wiener Neustadt Anfang November gestalten sich
die Besuche aufwändiger, die U-Häftlinge sind noch abgeschiedener.
Der psychische Druck, der durch diese Haftbedingungen entsteht, hat
bereits gravierende Auswirkungen auf die Gesundheit einiger der
Inhaftierten. Kurz nach den Festnahmen lösten Innenministerin
Mikl-Leitners Aussagen über abgebliche “beinharte Bosse der
Schleppermafia”, die Teil eines brutalst vorgehenden Schlepperrings
gewesen sein sollen und bis zu zehn Millionen Umsatz gemacht haben
sollen, großen Wirbel aus. Erst als der Falter recherchierte und
diese Aussagen als absolut falsch entlarvte, zog Mikl-Leitner sie
zurück. Das negative Bild des Refugee-Protests blieb.

Die Betroffenen werden hier mittels eines Paragrafen beschuldigt,
der ähnlich wie der der kriminellen Organisation sehr weit gefasst
ist und verschiedenste Handlungen kriminalisiert, vom Verleihen eines
Autos, über die Zurverfügungstellung von Schlafplätzen bis hin zum
Kauf eines Zugtickets. Dabei gibt es keine Untergrenze für den
finanziellen Profit, der für diese Hilfeleistungen bezogen werden
kann. Der Begriff der “Schlepperei” wurde in der Öffentlichkeit ohne
nähere Erklärung und ohne Abgrenzung zu anderen Tatbeständen, wie
Körperverletzung oder Nötigung, verwendet. Dadurch wurde die falsche
Vorstellung von ausbeuterischen “Schlepperbossen” weiter verstärkt.

Trotz den Richtigstellungen im Falter kam es zu einer breiten
Entsolidarisierung mit den Refugee-Protesten. Der Vorwurf der
Schlepperei funktioniert hier ähnlich wie der der Kriminellen
Organisation, der bereits mehrmals im Kontext der Repression
politischer Bewegungen zum Einsatz kam – so zum Beispiel während der
Operation Spring 1999 oder im Tierrechtsprozess 2010/11.