Zu Beginn an diesem Mittwoch verkündet die Richterin, dass sie noch 13 weitere Prozesstermine festgelegt hat, womit die Verhandlung noch (mindestens) bis Anfang Dezember andauern wird. Die Schikane für die Angeklagten zieht sich weiter in die Länge. Die genauen Termine finden sich hier am Blog.
Danach geht es weiter mit dem Anhören von Telefonüberwachungsaufnahmen.
Die Anklagepunkte O, Q und R werden durchgenommen (Anm: Es gibt keinen Anklagepunkt P.).
Es werden der 1., 2., 4., 5., 6., und 7. Angeklagte einvernommen. Es geht um die gleiche Art von Fragen, wie auch schon an den vorangegangenen Tagen. Es zeigt sich erneut, dass sich die Anklagepunkte oft überschneiden und dass die Vorwürfe nicht nur aufgrund von tendenziösen Übersetzungen zustanden gekommen sind, sondern viele davon gleich mehrfach zur Anklage gebracht wurden.
Viele Fragen drehen sich darum, ob Einzelne der Angeklagten an einem bestimmten Tag nach Ungarn gefahren sind oder nicht. Alle Vorwürfe basieren wie immer ausschließlich auf Telefongesprächen, es wird kein einziger stichhaltiger Beweis vorgelegt. Außerdem wird im Gerichtssaal jede Konversation über andere Personen und Geld aus den Telefonaten sofort als verdächtig eingestuft und die Angeklagten müssen sich fortlaufend dafür rechtfertigen, Menschen, die ihnen Nahe gestanden sind oder bekannt waren, geholfen zu haben. Dabei wird klar, dass sie in vielen Fällen mit ihrem eigenen Geld eingesprungen sind, um Essen oder Tickets zu kaufen. Die Suche nach großen Geldgewinnen bleibt nach wie vor ohne jeglichen Erfolg.
Nach einiger Zeit sagt einer der Angeklagten, dass er nichts mehr zu alldem sagen will. Dieser Prozess mache ihn bereits krank, er könne sich nicht mehr konzentrieren, habe Kopfschmerzen. Die Verhandlung wirke sich auf seine Gesundheit aus. Er will bei diesem Spiel also nicht mehr mitmachen und antwortet danach nur noch sporadisch auf Fragen der Richterin und Staatsanwältin.
Es wird noch einmal besonders deutlich, dass es in dieser Verhandlung nicht darum geht, vermeintliche Beweise zu prüfen (diese existieren gar nicht), sondern durch die Aussagen der Angeklagten erst welche zu schaffen. Durch mangelnde Beweise wird dieser Prozess zu einem Ermittlungsverfahren.