Für den heutigen Tag waren zwei Zeuginnen der Verteidigung geladen (9.00-15.30). Die Richterin hatte sie jedoch zunächst vergessen und die beiden mussten den halben Tag draußen warten, um dann nach der Pause kurz befragt zu werden. Ihre Aussagen über die verschiedenen Lohnarbeiten eines der Angeklagten sollten vor allem den Vorwurf der Gewerbsmäßigkeit widerlegen.
Die Hauptverhandlung neigt sich spürbar dem Ende zu: Die Anklagepunkte VV und YY wurden an diesem Tag abgeschlossen. Damit dürfte auch das Nachhören der Telefonüberwachungen im Wesentlichen erledigt sein. Die tendenziösen und vorverurteilenden Übersetzungsfehler bei den Polizei-Ermittlungen prägten das Nachhören der Telefonüberwachungen bis zum Schluss. Heute wurde beispielsweise ein Gespräch behandelt, bei dem laut der Übersetzung im Polizeiakt, von einem international „bekannten Schlepper“ die Rede gewesen sein soll. Heute stellte sich jedoch heraus, dass es sich dabei um ein Gespräch zwischen 2 Menschen handelte, die Zeitungen austeilten und sich über Lieferarbeiten in verschiedenen wiener Gemeindebezirken unterhielten. Das Wort „Schlepperei“ oder „Schlepper“, bzw. „Agenti“ (auf Punjabi – ohnehin schon eine problematische Übersetzung!), kam im Originalgespräch, anders als im Polizei-Protokoll, kein einziges Mal vor. Stattdessen wurde das Wort „chanti“, was in diesem Kontext mit „Austeilen“ oder „Auslesen“, aber sicherlich nicht mit „Schleppen“ übersetzt werden könnte, verwendet. Außerdem kamen drei der vier in Punkt VV angeklagten Personen im Ermittlungsmaterial zu diesem Punkt gar nicht vor (siehe Bericht vom 10.11.).
Gegen Ende schilderte einer der Angeklagten einen neuen Fall von Repression und Schikane durch die Polizei. Ein zweiter Angeklagter, der davon auch betroffen war, wurde von der Richterin sofort unterbrochen, ebenso wie eine Verteidigerin die forderte, es solle doch ins Protokoll aufgenommen werden, dass die Angeklagten auch während des laufenden Verfahrens ständigen Schikanen ausgesetzt sind.
Weiter gehts ab nächstes mal (Mi 19.11.) vermutlich mit dem Verlesen oder Vortragen der Akten.