Prozessbericht vom 40. Verhandlungstag am 19. November 2014

In der heutigen Verhandlung hat die Richterin begonnen, alles was bei den bisherigen Verhandlungstagen Thema im Gerichtssaal war, noch einmal zu verlesen, bzw. zusammengefasst vorzutragen. Das Ganze deswegen, weil ausschließlich Sachverhalte, die im Gericht dezidiert besprochen werden und somit Eingang ins Gerichtsprotokoll finden, zur Urteilsbegründung durch den Schöffensenat herangezogen werden dürfen.

Dies wird morgen beim nächsten Verhandlungstag fortgesetzt. Da das, abgesehen von den Beweisanträgen der Anwält*innen, sozusagen die letzte formelle „Hürde“ vor den Plädoyers und somit vor einer Urteilsverkündung ist, ist aktuell weiterhin davon auszugehen, dass es am 4. Dezember ein Urteil in diesem skandalösen Verfahren geben wird.

Ein Detail aus dem Akt zum Beispiel:
Bei einer „Routinekontrolle“ der Polizei, am Bahnhof Wien Meidling, wurden elf Männer aus Pakistan festegenommen, fünf wurden zeugenschaftlich einvernommen, sech stellten einen Erstantrag auf Asyl, wofür sie ein Asylinterview geben müssen – alle sagten, dass sie selbstständig nach Ö. eingereist sind. In keiner einzigen Aussage wurde einer der Angeklagten belastet, nur eine Person gibt an, einen Angeklagten im Zug gesehen zu haben. Gegenstand der Anklage: Denselben Zug zu benützen.

Übrigens wurde heute eine Person, die ein Kind dabei hatte, von der Verhandlung ausgeschlossen, mit der Begründung, dass die Situation im Gericht für Kinder bis 14 Jahre zu psychischen Anstößen führen könnte, bzw. verstörend sein kann – und somit in der Strafprozessordnung „nicht vorgesehen sei“.
Schön, dass alle wissen, dass Gerichtsverhandlungen psychisch belastend sind – für wen wohl am meisten?!

Solidarische Prozessbegleitung ist daher im Moment wichtiger denn je! Kommt alle nach Wiener Neustadt!

Nieder mit der Justiz!