Statement on yesterdays proclamation of the verdict
***English below***
„Rechtspolitische Kritik“ sei nicht an sie, die Staatsanwältin, sondern an den Gesetzgeber zu richten, sagt sie und beharrt in großen Teilen auf eine zwanzig Seiten lange Ansammlung schwammiger Formulierungen die sich Anklageschrift nennt. Sie hat Recht, sie ist Rechtsanwenderin, was ihr angezeigt wird, ordnet sie einem der unzähligen juristischen Tatbestände der österreichischen Gesetzbücher unter. Dass Bestimmungen wie der §114FPG ihrer Funktion nach schlichtweg Migration kriminalisieren und auf einer rassistischen Trennung zwischen Menschen anhand ihrer Papiere aufbauen, egal wie viele Gesetzesreformen noch kommen sollten, ist dann nicht der Rede wert. Das Urteil, das sie von der Richterin fordert und am Ende des Tages auch bekommt, kriminalisiert einerseits eine Protestbewegung, andererseits hält es wie viele andere Entscheidungen, die das Justizsystem täglich wie am Fließband produziert, bestehende Ungleichheiten aufrecht: Wer kein Geld hat, dessen Straftaten sind gewerbsmäßig und insofern höher zu bestrafen – eine Formel die zwar juristisch nicht haltbar ist, so aber sinngemäß angewandt wurde. Es ist anscheinend auch nicht vorstellbar, dass Personen wie die Angeklagten solidarisch mit anderen sind, ohne Geld zu fordern. Gibt es keine Beweise für die vorschnell vorgeworfenen Grausamkeiten, dann werden unverständliche Redewendungen über „Lämmer“ und „Küken“ am Telefon schnell zu bedrohlichen Aussagen über ein straff durchorganisiertes Business. Continue reading